Wir sind der Meinung, dass dies nicht selbstverständlich der Fall ist.
Speziell bei hochwertigeren Fahrzeugen sollten Sie erst prüfen, ob denn der Interessent
wirklich am Kauf interessiert ist (also auch die finanzielle Abwicklung gewährleistet ist).
Im Zweifelfall fragen Sie ganz einfach, ob dies denn der Fall ist.
Denn leider rufen hochwertigere (speziell leistungsstärkere) Autos gerne "Hobbyprobefahrer"
auf den Plan. Bieten Sie beispielsweise einen neueren Porsche o.ä. zum Kauf an und haben
einen sehr jungen Kaufinteressenten vor Ihrem KFZ stehen, scheuen Sie sich nicht, skeptisch
zu sein. Insbesondere dann, wenn man vermuten kann, dass es sich um einen Führerscheinneuling handelt (siehe nexter Absatz / Haftung bei Probefahrten).
Haftung bei Probefahrten
Generell unterscheiden sich Probefahrten juristisch nicht vom alltäglichen Einsatz eines
Fahrzeuges.
Sollte es beispielsweise zu einem Unfall während der Probefahrt kommen, haftet Ihr KFZ-Haftpflichtversicherer (auch Kasko) im selben Umfang, als wären Sie selbst am Steuer gesessen. Was sich dann ggf. natürlich auch im selben Umfang auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt negativ auswirkt.
Lassen Sie sich daher die Fahrerlaubnis des Interessenten zeigen, bevor Sie einer Probefahrt zustimmen.
Sicherheit bei Probefahrten
Wenn mehrere Personen bei einem Besichtigungstermin vorstellig werden, sie aber ein ungutes Gefühl
dabei haben, bestehen Sie darauf, dass Sie die Probefahrt mit dem eigentlichen Kaufinteressenten alleine
durchführen. Es gibt durchaus Profis, die auf den psychologische Effekt bauen, der entsteht, wenn ein
Verkäufer mit mehreren fremden Leuten konfrontiert wird.
Das Ziel hierbei kann sein, den Verkäufer zu verunsichern um den Preis "zu drücken".
Wenn Sie sich entschlossen haben einer Probefahrt zuzustimmen, seien Sie bei dieser aber auch
als Beifahrer anwesend!
Wenn es dann tatsächlich zu einer Einigung kommt, beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, was bei der Abwicklung des Verkaufes, also auch der Bezahlung, zu beachten ist!
Wir sind KFZ-Händler, die Autos für den Export ins benachtbarte Ausland kaufen. Das hat für Sie den Vorteil, dass wenn Sie einen Gebrauchtwagen verkaufen möchten, der in der BRD nicht mehr, oder nur sehr schwierig zu an den Mann zu bringen ist, dies bei uns machbar ist. Das betrifft Fahrzeuge die älter als 8 Jahre sind, oder auch Unfallfahrzeuge deren Reparatur in den Werkstätten der BRD nicht mehr rentabel ist. Also auch wirtschaftliche Totalschäden.
:: Bei uns verkaufen Sie Ihr KFZ gegen bar!
Und das ohne "wenn und aber"...
:: Das Fahrzeug wird vor Ort abgeholt
:: KFZ-Abmeldung / Stilllegung auf Wunsch durch uns, also alles aus einer Hand
:: Ankauf auch Abends u.a. Wochenende, wir sind zeitlich flexibel
:: Seriöse Bar-Abwicklung
Wenn Sie weitere Infos bzgl. der Möglichkeit, ein KFZ an einen Autohändler zu verkaufen benötigen, rufen Sie uns doch einfach an:
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