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Generell gilt beim Gebrauchtwagenverkauf: "Nur Bares ist Wahres"!

Während der Bargeldlose Zahlungsverkehr mittlerweile in den meisten Bereichen des Lebens eine bevorzugte Art der Zahlungsabwicklung ist, sollte man beim Autoverkauf hier besser sehr vorsichtig sein!

Wir empfehlen, KFZ und Papiere nur gegen Zahlung des gesamten Kaufpreises auszuhändigen!

Sollte ein Käufer (was ja durchaus legitim und nachvollziehbar ist) zunächst nur eine Anzahlung
des Kaufpreises - zur Absicherung des Geschäftes - hinterlegen, ist es sicherer die Übergabe des Fahrzeuges und der dazugehörigen Papiere von der Bezahlung des Restbetrages abhängig zu machen.

Speziell die Akzeptanz von Schecks (auch Barschecks!) birgt ein nur schwer kalkulierbares Risiko. Was den Wenigsten bekannt ist, ist die Tatsache, dass selbst Barschecks über einen längeren Zeitraum rückbuchbar sind.

Die Überprüfung von Schecks durch Ihre Bank gewährleistet noch nicht (insbesondere bei Schecks aus dem Ausland), dass diese durch den Austeller - oder dessen Bank - nicht storniert werden. So kam es in letzter Zeit häufiger vor, dass selbst Schecks, die schon dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben waren, dann wieder storniert wurden!

Das Risko und die Haftung liegt ganz auf Seite des Verkäufers / Empfängers. Sollte beispielsweise der Käufer unter dem Vorwand von angeblich verschwiegenen Mängeln die Zahlung rückgängig machen, läuft sich das auf eine zivilrechtliche Streitfrage raus, die speziell bei Kunden aus dem Ausland dann nur schwer zu Gunsten des Verkäufers geregelt werden kann.

Jedoch selbst bei Streitfragen im Inland müssen Sie als Verkäufer zunächst wohl einen Anwalt einschalten, was auch wieder mit Kosten für Sie verbunden ist.

Selbst professionelle Autohandelsfirmen haben auf diese Art und Weise schon viel Geld verloren!
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