So sind Sie beim Verkauf Ihres Gebrauchtwagen auf der sicheren Seite.
Das hat verschiedene Gründe. Einerseits können Sie beispielsweise bei Verkehrsübertretungen des Käufers - so das Auto angemeldet verkauft wird - ggf. gegenüber den Behörden nachweisen, dass der PKW zum Zeitpunkt der Übertretung nicht mehr in Ihrem
Besitz war.
Auch kann es Probleme geben, wenn der Käufer das Kraftfahrzeug nicht - oder nicht fristgerecht - abmeldet und Sie dann nicht in der Lage sind, den Verkauf überhaupt nachzuweisen.
Schließen Sie also keinen KFZ-Kaufvertrag beim Gebrauchtwagenverkauf ab, können Sie leicht in Schwierigkeiten geraten.
Desweiteren sind besonders in Bezug auf den Zustand des Fahrzeuges klare schriftliche Angaben von Vorteil. Der Grund hierfür liegt auf der Hand. Verkaufen Sie ein Fahrzeug ohne Kaufvertrag, sind Sie bei Mängeln - selbst wenn diese mündliche erwähnt wurden - juristisch meist der Dumme.
Aber auch bei älteren Fahrzeugen, die für "einen Apfel und ein Ei" weitergeben wurden (und das Risiko eines Rechtstreits aufgrund des niedrigen Streitwerts eher gering ist) gab es schon oft Probleme, wenn kein KFZ-Kaufvertrag über die Weitergabe des Gebrauchtwagen ausgefüllt wurde. Lohnen sich beispielsweise Reparaturen für den Käufer nicht mehr, und lässt dieser das Auto am Straßenrand stehen, kommen Sie für die Entsorgungskosten des PKWs auf!
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