Vorteile hierbei sind u.a., dass das Angebot i.d.R. sofort überall verfügbar / abrufbar ist.
Auch können Daten nachträglich verändert werden, was nicht schaden kann, wenn Sie als Ver-
käufer beispielsweise merken,
dass Ihr KFZ vielleicht zu hoch im Preis angesetzt ist, oder sich ein Fehler bei der Insertion eingschlichen hat. Zudem
ist das Inserieren dort meistens kostenlos.
Nachteilig aus Sicht des Verkäufers beim Autoverkauf wirkt sie jedoch oft die erhebliche Anzahl
von Mitbewerbern aus.
Was den Preis speziell bei gängigen - und somit in großer Menge angebotenen - Fahrzeugen drückt. Auch hört man in den Medien
immer wieder von Betrugsmaschen, die vornehmlich in der Anonymität des Internets Ihre Opfer finden.
Zeitungsanoncen sind eine andere, weit ältere Möglichkeit, ein Auto zu verkaufen.
Streng genommen bietet diese Möglichkeit jedoch kaum Vorteile gegenüber dem Internet.
Auch
sind in den meisten Printmedien Insertionen nicht kostenlos und erscheinen meist nur für einen kürzeren
Zeitraum. Auch können Veränderungen am Inserat nicht sofort verwirklicht werden.
Eine andere Art und Weise, ein KFZ zu verkaufen, sind die bekannten Automärkte (Autokino).
Allerdings sind diese im Vergleich recht teuer. Sie bezahlen für einen Tag (meist Samstag) und müssen
vor Ort bleiben. Wenn das Auto dann nicht verkauft wird, ist der Samstag umsonst vertan. Zumindest für Sie
als Verkäufer...
Auch sollte man hier ein "dickes Fell" und gute Nerven mitbringen. Der Umgangston ist international und
oft sehr ruppig.
Außerdem werden hier die Fahrzeuge meist angemeldet verkauft / gekauft, was bei Personen die keine Deutsche Adresse nachweisen können ("fliegende Händler"), mit Risiken verbunden sein kann. Solange das KFZ auf Ihren Namen läuft, sind Sie als Halter auch haftbar. Das Auto abmelden (Zulassungsstelle), bevor es übergeben wird, ist hier sicherer.
Als Privatanbieter müssen Sie keine Garantie / Gewährleistung geben.
Das berührt jedoch nicht die gesetztlichen Bestimmungen darüber hinaus, wie z.B. arglistige
Täuschung (verschwiegene Unfälle, manipulierter Wegstreckenzähler, ect.)
Wenn Sie also ein Auto privat verkaufen, kann und sollte das durch den altbekannten Passus:
"Gekauft wie gesehen", erfolgen (Ausnahme, siehe oben)!
>Auto verkaufen
privat
Händler
Export
Garantie
Besichtigung
Probefahrt
Preis / Wert
Kaufvertrag
Bezahlung
Abmeldung
Alte Autos
Unfallwagen
Motorschaden
Getriebeschaden
Viele Kilometer
TÜV fällig
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